Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version: 1.1 · Stand: 22.01.2026

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Verträge zwischen Blue Electric e.U. (Inhaber: Paul Haiden), Rathausplatz 4, 2351 Wiener Neudorf, office@blueelectric.at, www.blueelectric.at (nachfolgend „wir“/„uns“) und unseren Kunden.
1.2 Es gelten die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Soweit in diesen AGB zwischen Verbrauchern (Konsumenten) und Unternehmern (B2C/B2B) unterschieden wird, gelten die jeweiligen Bestimmungen entsprechend den §§ 1 KSchG, UGB.

2. Angebote, Unterlagen, Informationsmaterial

2.1 Unsere Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich befristet – 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2 Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Datenblätter und sonstige Angaben (insbesondere zu Maßen, Gewichten, technischen Eigenschaften, Erträgen/Verbräuchen) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Vertragsbestandteil schriftlich festgehalten sind.
2.3 An Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht oder außerhalb des vereinbarten Zwecks verwendet werden.

3. Vertragsschluss, Schriftform, elektronische Kommunikation

3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Gegenzeichnung unseres Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E‑Mail ausreichend), sofern gesetzlich nicht die strenge Schriftform vorgesehen ist.
3.3 Rechtserhebliche Erklärungen können elektronisch erfolgen.

4. Preise, Wertsicherung und Materialpreis‑Anpassung

4.1 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – netto in EUR zuzüglich gesetzlicher Steuern, Abgaben, Zölle sowie allfälliger Gebühren (z. B. Netzbetreiber, Behörden).
4.2 Wertsicherung: Bei Verträgen mit Ausführungs‑/Lieferfristen von mehr als 3 Monaten gelten die vereinbarten Entgelte als wertgesichert nach dem VPI 2020 (oder dem an seine Stelle tretenden Index). Ausgangsbasis ist der Index des Monats des Vertragsabschlusses; Anpassung erfolgt proportional zur Indexänderung bis zur Rechnungslegung.
4.3 Kupfer‑/Kabelklausel (B2B, optional vereinbaren): Preise für kabelintensive Positionen beruhen auf der zum Angebotsdatum gültigen DEL‑Kupfernotierung. Abweichungen von mehr als ±5 % berechtigen zur verhältnismäßigen Preisänderung der betroffenen Positionen.
4.4 Reise‑, Transport‑, Hebe‑/Gerätemieten, Entsorgung und Parkkosten werden – sofern nicht pauschal angeboten – als Auslagen weiterverrechnet.

5. Zahlungsbedingungen, Skonto, Verzug

5.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, gilt folgende Zahlungsfälligkeit: 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung der Hauptkomponenten/Materialbereitstellung, 1/3 nach Abnahme/Inbetriebnahme. Abweichende Zahlungspläne im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
5.2 Rechnungen sind – sofern nicht anders ausgewiesen – 14 Tage netto ohne Abzug fällig. Skonto gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur auf Warenanteile, nicht auf Lohn‑, Fahrt‑, Miet‑ oder Fremdleistungen.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern zuzüglich einer Betreibungskostenpauschale von EUR 40. Weitere Mahn‑ und Eintreibungskosten bleiben vorbehalten.
5.4 Aufrechnungen sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig. Unternehmerisches Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

6. Anfahrt, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten

6.1 Anfahrt/Anlieferung: Soweit nicht pauschal angeboten, werden Anfahrten je Anlieferung/Montagefahrt und je angefangenen Kilometer gemäß Angebot abgerechnet; Stockwerks‑/Erschwerniszuschläge können gesondert verrechnet werden.
6.2 Lieferung/Montagefenster: Wir nennen Zeitfenster; Fixtermine bedürfen ausdrücklicher Zusage.
6.3 Nicht enthaltene Nebenarbeiten: Bauseitige Vorarbeiten (Stemmen, Schlitzen, Verputzen, Maler‑/Spachtelarbeiten, Silikonfugen, Wiederherstellung von Oberflächen, Möbeldemontagen etc.) sind – sofern nicht ausdrücklich angeboten – nicht Leistungsbestandteil.
6.4 Altbestand: Bei fachgerechten Arbeiten an sprödem Putz, Altfliesen, Hohlräumen oder gealterten Oberflächen können unvermeidbare Abplatzungen/Haarrisse entstehen; dies stellt keinen Mangel dar.

7. Mitwirkungspflichten, Baustelle und Termine

7.1 Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich sicher: Zutritt, Strom/Wasser, abschließbaren Lagerplatz, bauseitige Genehmigungen, Freihaltung der Arbeitsbereiche sowie – bei Außenanlagen – Zufahrten für Liefer‑ und Hebefahrzeuge.
7.2 Netzbetreiber/Behörden: Termine und Fristen Dritter (z. B. Zählersetzung, Netzanschluss, Förderfreigaben) liegen außerhalb unseres Einflusses; Verzögerungen hieraus begründen keinen Verzug.
7.3 Selbstbelieferungsvorbehalt: Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten; wir informieren unverzüglich bei Beschaffungsstörungen.

8. Subunternehmer

Wir dürfen geeignete Subunternehmer einsetzen. Für deren Leistungen haften wir wie für eigenes Verhalten; dem Kunden entstehen hierdurch keine Mehrkosten.

9. Abnahme, Inbetriebnahme und Protokoll

9.1 Die Leistung gilt mit förmlicher Abnahme als übernommen. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Übergabe‑/Inbetriebnahmeprotokolls; bei Nutzung/Inbetriebnahme durch den Kunden gilt die Abnahme als erfolgt.
9.2 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden in angemessener Frist nachgebessert.
9.3 Mess‑/Prüfprotokolle (z. B. E‑Check, Prüf‑/Befund gemäß geltenden Normen) werden nur erstellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

10. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

10.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe, bei Unternehmern mit Übergabe oder – bei Versendung – mit Auslieferung an den Transporteur über.
10.2 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Verbindung/Verarbeitung erstreckt sich der Vorbehalt anteilig auf die neue Sache (verarbeitender Eigentumsvorbehalt).
10.3 Forderungen aus Weiterveräußerung an Dritte (B2B) werden bereits jetzt in Höhe unseres Forderungsanteils an uns abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt); der Kunde ist widerruflich zum Einzug ermächtigt.

11. Gewährleistung und Mängelrüge

11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
11.2 Unternehmer haben Leistungen/Waren unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen ab Übergabe/Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen gleicher Frist schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel binnen 5 Werktagen ab Entdeckung. Bei Fristversäumnis gilt die Leistung als genehmigt.
11.3 Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde Betriebs‑, Wartungs‑ und Herstelleranweisungen einhält sowie keine unsachgemäßen Änderungen vornimmt. Für Bestandsanlagen, Fremdgeräte, Drittsoftware/Apps und Cloud‑Dienste übernehmen wir keine Gewähr; Kompatibilität besteht nur bei ausdrücklich vereinbarten Schnittstellen.
11.4 Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl zur Verbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung berechtigt; bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Wahlfreiheit.

12. Haftung

12.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.3 Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste haften wir gegenüber Unternehmern nicht, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

13. Gefahrstoffe, verdeckte Risiken und unvorhersehbare Umstände

13.1 Werden vor Ort Gefahrstoffe (z. B. Asbest, KMF) festgestellt oder treten unvorhersehbare Risiken (Hohlräume, verdeckt verlegte Leitungen, abweichende Statik) auf, wird die Leistung unterbrochen. Wir legen einen Nachtrag mit angepasstem Leistungsumfang, Fristen und Preisen vor.
13.2 Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse (u. a. Epidemien/Pandemien, behördliche Maßnahmen, extreme Wetterereignisse, Streiks, Energie‑ und Rohstoffknappheit, Lieferkettenstörungen) befreien für die Dauer der Störung und deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht; Fristen verlängern sich angemessen.

14. Rücktritt/Stornierung (B2B)

Tritt ein unternehmerischer Kunde ohne unseren schuldhaften Grund vom Vertrag zurück oder storniert beauftragte Leistungen, können wir die bis dahin erbrachten Leistungen und nachgewiesenen Aufwände (Planung, Disposition, Drittleistungen) zuzüglich einer pauschalen Stornogebühr von 10 % des Nettogesamtpreises verlangen. Der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.

15. Datenschutz und Bonitätsprüfung (DSGVO)

15.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und – soweit erforderlich – zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), z. B. zur Bonitätsprüfung bei unternehmerischen Kunden (Übermittlung an KSV/AKV/ÖVC oder vergleichbare Auskunfteien).
15.2 Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
15.3 Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation auf www.blueelectric.at/datenschutz.

16. Alternative Streitbeilegung (Verbraucher‑Info)

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Plattform der EU-Kommission zur Online‑Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

17. Widerrufsrecht (FAGG) – nur bei Fernabsatz

17.1 Schließen wir Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz (Telefon, E‑Mail, Webshop), gelten die Informationen und Belehrungen nach FAGG samt Muster‑Widerrufsformular gemäß unserem gesonderten Merkblatt.
17.2 Hinweis: Sofern wir keine Fernabsatzverträge anbieten, gilt dieses Kapitel als reiner Hinweis ohne Anwendung im Einzelfall.

18. Fotos, Referenzen und Dokumentation

Wir dürfen von fertiggestellten Anlagen Fotos zur technischen Dokumentation erstellen. Eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken erfolgt nur anonymisiert oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaats unberührt.
19.2 Erfüllungsort ist unser Sitz; Gerichtsstand für Unternehmer ist das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
19.4 Hinweis gem. § 19 Abs. 3 AStG (nur Verbraucher): Kommt es in einem Einzelfall zu keiner Einigung, informieren wir Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger über die für uns zuständige Schlichtungsstelle und geben bekannt, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden.

20. Entsorgung und Rücknahme von PV‑Modulen (EAG‑VO)

20.1 Rechtsgrundlage und Zuständigkeit: PV‑Module fallen in Österreich unter die Elektroaltgeräteverordnung (EAG‑VO) und gelten als Gewerbegeräte – auch wenn sie in privaten Haushalten verbaut sind. Es gilt die erweiterte Herstellerverantwortung: Verantwortlich für Sammlung und Verwertung ist der Erst‑Inverkehr‑Bringer in Österreich (z. B. Hersteller, Importeur, Händler bzw. befugter Elektrotechniker, sofern er Module aus dem Ausland bezieht und in Österreich vertreibt).
20.2 Abgabemöglichkeiten & Klärung im Vorfeld: Kommunale Altstoffsammelstellen sind zur Annahme von PV‑Modulen grundsätzlich nicht verpflichtet. WO und WIE Module abgegeben werden können (Annahmekriterien, Konditionen), ist vorab mit dem jeweiligen Erst‑Inverkehr‑Bringer abzuklären. Kund:innen bewahren bitte Bestell‑/Chargennummern und Belege auf.
20.3 Kostentragung und Rücknahme – abhängig vom Inverkehrsetzungsdatum:
(a) Vor dem 1. Juli 2014 in Verkehr gesetzte Module:
• Bei Austausch muss der Erst‑Inverkehr‑Bringer des neuen Moduls die ausgebauten alten Module zumindest unentgeltlich zurücknehmen.
• Bei bloßer Demontage ohne Ersatz trägt der/die Besitzer:in die Entsorgungskosten und organisiert die fachgerechte Entsorgung selbst.
(b) Ab dem 1. Juli 2014 in Verkehr gesetzte Module:
• Erst‑Inverkehr‑Bringer müssen Module zumindest unentgeltlich zurücknehmen und für die Verwertung sorgen (sofern nicht individuell Abweichendes vereinbart wurde).
• Wird ein Modul ausgetauscht, sind die demontierten Module vom Erst‑Inverkehr‑Bringer des neuen Moduls zumindest unentgeltlich zurückzunehmen.
20.4 Unklarer Hersteller/Erst‑Inverkehr‑Bringer: Lässt sich dieser nicht ermitteln oder ist nicht greifbar, organisiert der/die Besitzer:in die Entsorgung auf eigene Kosten über einen befugten Entsorgungsbetrieb.
20.5 Unsere Rolle/Haftungsbegrenzung: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt, übernehmen wir keine Entsorgungspflichten für demontierte Module und keine Garantie für Annahme/ Konditionen beim Hersteller/ Systembetreiber. Auf Wunsch koordinieren wir die Rückgabe als separate, kostenpflichtige Leistung; Risiko, Verpackung und Transport liegen beim/bei der Besitzer:in. Wir übernehmen kein Eigentum an Altmodulen.
20.6 Speicherbatterien (Exkurs): PV‑Speicher sind Industriebatterien; der jeweilige Erst‑Inverkehr‑Bringer ist zur Rücknahme verpflichtet (ggf. über ein Sammel‑/Verwertungssystem). Abgabekriterien sind vorab zu klären. Eine „Zug‑um‑Zug“‑Rücknahme bei Lieferung neuer Speicher ist vom/zur Kund:in mit dem Hersteller zu vereinbaren; wir unterstützen dies auf Wunsch als separate, kostenpflichtige Leistung.

21. Online‑Registrierung, Herstellerportale und Fernüberwachung

21.1 Einwilligung/Bevollmächtigung: Der/die Kund:in erteilt uns die Einwilligung und bevollmächtigt uns, die gelieferte/ errichtete Anlage (z. B. PV‑Anlage, Wechselrichter, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe) im Hersteller‑ bzw. Betreiberportal zu registrieren, zu aktivieren und – soweit verfügbar – eine Fernüberwachung (Monitoring) einzurichten. Hierzu dürfen wir erforderliche Kontakt‑ und Anlagen‑daten an den jeweiligen Hersteller/ Portalbetreiber übermitteln und die Anlage unter unserem Installateur‑/Service‑Zugang oder – falls erforderlich – im Namen des/der Kund:in anlegen.
21.2 Zwecke der Verarbeitung/Remote‑Zugriff: Registrierung und Monitoring erfolgen zur Inbetriebnahme, Garantiekarten‑/Warranty‑Aktivierung, Firmware‑/Sicherheits‑updates, Fehlerdiagnose, Betriebsoptimierung, Wartungsplanung und Servicekommunikation. Wir dürfen im erforderlichen Umfang Betriebs‑/Messdaten auslesen sowie zulässige Parameter einstellen/ ändern.
21.3 Datenkategorien und Rollen: Verarbeitet werden u. a. Serien‑ und Anlagennummern, Betriebs‑/Leistungs‑daten, Fehlermeldungen, Energieflüsse, Standortdaten sowie Kontakt‑/Kommunikationsdaten. Hersteller/ Portalbetreiber verarbeiten Daten eigenverantwortlich nach deren Nutzungsbedingungen/ Datenschutzhinweisen; wir verarbeiten Daten zur Vertragserfüllung und zur Wahrung berechtigter Interessen (Service).
21.4 Verfügbarkeit/Haftungsausschluss: Hersteller‑/Cloud‑Dienste und Internetanbindung liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Wir übernehmen keine Gewähr für Verfügbarkeit, Datenpersistenz oder Benachrichtigungsfunktionen. Monitoring ist kein Alarm‑ oder Sicherheits‑dienst und begründet keine Pflicht zur ständigen Überwachung; es ersetzt keine Wartung/Inspektion.
21.5 Internet/Netzwerk: Der/die Kund:in stellt auf eigene Kosten eine stabile Internet‑/LAN‑/WLAN‑Anbindung sowie ggf. Freigaben (z. B. Router/Firewall) bereit und hält diese aufrecht.
21.6 Widerruf/Deaktivierung: Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; wir deaktivieren den Zugang bzw. entfernen die Anlage aus unserem Account innerhalb angemessener Frist. Ein Widerruf kann Funktionen, Garantieabwicklungen oder Serviceleistungen beeinträchtigen.
21.7 Kosten: Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ist die Registrierung unentgeltlich; laufendes Monitoring/ Remote‑Service kann – nach gesonderter Vereinbarung – als Servicevertrag entgeltlich erbracht werden.
21.8 Sicherheitsrelevante Eingriffe: Änderungen an Schutz‑/Netzparametern erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen/ normativen Vorgaben und ggf. nach vorheriger Abstimmung mit Netzbetreiber/ Hersteller.

22. Ertragsprognosen, Verschattung & Betriebsbedingungen

Ertrags- und Verbrauchsprognosen sind unverbindliche Modellwerte und hängen u. a. von Standort, Ausrichtung/Neigung, Verschattung (auch sich verändernde Einflüsse), Verschmutzung, Modul-/Wechselrichter-Toleranzen, Curtailment/Netzvorgaben, Umgebungstemperaturen und Nutzerverhalten ab. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Eine regelmäßige Reinigung/Wartung ist bauseits sicherzustellen; Mindererträge hieraus begründen keinen Mangel.

23. Gerüst, Absturzsicherung & Dacharbeiten

Soweit nicht ausdrücklich angeboten, sind Gerüst, Hub-/Hebetechnik, Absturzsicherung sowie etwaige Dachdeckerleistungen bauseits bereitzustellen bzw. werden separat verrechnet. Der/die Kund:in stellt sicher, dass die Dachkonstruktion begehbar und für Montagearbeiten geeignet ist; vorbestehende Schäden/Undichtigkeiten sind vorab mitzuteilen. Wir arbeiten nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften; Mehrkosten durch notwendige Sicherheitsmaßnahmen dürfen gesondert verrechnet werden.

24. Änderungen/Mehrleistungen (Nachträge)

Verlangt der/die Kund:in Leistungsänderungen oder treten unvorhersehbare Umstände (z. B. abweichende Bausubstanz, verdeckte Leitungen, Hersteller-Abkündigungen) auf, sind wir zu einer angepassten Vergütung und Fristverlängerung berechtigt. Austauschkomponenten dürfen verwendet werden, sofern gleichwertig. Änderungen werden schriftlich bestätigt (E-Mail ausreichend).

25. Herstellergarantie sowie Software-/Cloud-Dienste

Herstellergarantien bestehen – sofern vorhanden – neben der gesetzlichen Gewährleistung und ausschließlich nach Bedingungen des Herstellers. Erforderliche Online-Registrierungen, Firmware-/Funktionsänderungen und EULA/Cloud-Bedingungen des Herstellers gelten für die jeweilige Komponente. Remote-Updates können Verhalten/Leistungsmerkmale ändern; hierauf haben wir keinen Einfluss. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.